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Allgemeine Wettbewerbsbedingungen für das Gewinnspiel “Fust Fussballsommer Gewinnspiel“

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Swiss Household Services AG, Industrie Haslen 3, 9245 Oberbüren (Fust), als Veranstalter des Gewinnspiels "Fust Fussballsommer Gewinnspiel", und den Teilnehmern. Das Gewinnspiel „Fust Fussballsommer Gewinnspiel“ dauert vom 22.04.2024 - 14.07.2024. Die Gewinnverteilung erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Eine Teilnahme ist kostenlos und ohne Kaufzwang möglich.

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, welche einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Minderjährige/Unmündige Personen dürfen nur mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters mitmachen. Von einer Teilnahme am gesamten Gewinnspiel ausgeschlossen sind Personen, die bei der Swiss Household Services AG arbeiten oder bei einem mit der Promotion beauftragten Unternehmen beschäftigt sind, sowie mit diesen Personen in gleichem Haushalt lebende Personen. Sollte ein Minderjähriger/Unmündiger einen der Hauptpreise gewinnen, wird dieser an seinen gesetzlichen Vertreter übertragen.
  2. Der Gewinner kommt für alle Nebenkosten, die ihm durch die Übergabe eines Hauptpreises entstehen, selbst auf. Allfällige durch den Gewinn anfallende Steuern, Gebühren oder Abgaben sind vom Gewinner zu tragen. Falls im Teilnahmeformular eine Zusatzleistung angekreuzt wurde ("Stockwerklieferung ohne Montage à Fr. 145.–" oder "Stockwerklieferung mit Montage à Fr. 224.–"), so muss diese vor Versand des Gewinns bezahlt werden.
  3. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das vollständige Ausfüllen des Teilnahmeformulars auf https://www.fust.ch/fussball-2024. Teilnahmeschluss ist der 14.07.2024, 23:59 Uhr. Spätere Teilnahmen sind nicht möglich. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht erlaubt. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen und bestätigt, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat.
  4. Gewinnverteilung (maximal 1 Gewinn pro Teilnehmer):

Die Gewinnverteilung für das Gewinnspiel sieht wie folgt aus:

Nach dem Zufallsprinzip werden nach dem Ende des Gewinnspiels unter allen registrierten Teilnehmern, die das Teilnahmeformular des Gewinnspiels vollständig ausgefüllt haben, die Gewinner ausgewählt.

  1. Zustellung des Gewinns:

Die Gewinne werden nach Ablauf des Gewinnspiels an die im Teilnahmeformular angegebene Adresse verschickt und die Gewinner werden per E-Mail zusätzlich über den Gewinn informiert.

  1. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er im Falle des Gewinns von Fust in sämtlichen Werbemitteln, im Internet sowie der Presse namentlich bekannt gegeben werden darf. Des Weiteren dürfen in diesem Zusammenhang auch Fotos der Gewinner veröffentlicht werden.
  2. Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben und bearbeitet. Zusätzlich gibt der Teilnehmer mit der Teilnahme am Wettbewerb seine Zustimmung, dass die erhobenen Daten von Fust zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Fust ist berechtigt, den Teilnehmern Informationen zu Produkten, Angeboten, Aktionen oder ähnliches zukommen zu lassen (z.B. per E-Mail). Es gilt zusätzlich die Fust Datenschutzerklärung: https://www.fust.ch/de/sicherheit-_content---1--1024.html Diese Einwilligung kann jederzeit und kostenlos durch das Aufrufen des Linkes in der entsprechenden E-Mail für die Zukunft widerrufen werden. Die Daten werden ausschliesslich in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzrecht verwendet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte.
  3. Das Nichteinhalten der Wettbewerbsbestimmungen hat den Ausschluss vom gesamten Gewinnspiel und damit auch den Ausschluss von jeglichen Preisen zur Folge.
  4. Der Teilnehmer bestätigt, dass die auf https://www.fust.ch/fussball-2024 gespeicherten Daten korrekt und vollständig sind und dass die genannte Person, diejenige ist, welche den Gewinn in Empfang nimmt.
  5. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass jegliche Änderung oder Unstimmigkeit in Bezug auf diese Daten, die Disqualifikation vom Gewinnspiel und den Verlust aller bisher erworbenen Gewinne zur Folge hat.
  6. Fust übernimmt keine Haftung für Übermittlungsfehler, technische Mängel, Störungen und Betriebsausfälle oder rechtswidrige Eingriffe auf die Systeme oder Übermittlungsnetze. Sollten Teilnehmer auf Grund technischer Probleme fälschlicherweise über den Gewinn informiert werden, so ist dies nicht verbindlich. Fust ist somit nicht zu einer Gewinnvergabe verpflichtet.
  7. Fust behält sich bei Verdacht der Beeinträchtigung der Gewinnchancen durch Manipulation oder andere unsachgemässe oder unfaire Mittel oder bei Vorliegen sonstiger Bedenken, das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschliessen, bereits zuerkannte Preise abzuerkennen oder zurückzufordern und Ersatzgewinner zu bestimmen.
  8. Unter den Teilnehmern werden die in der Werbung zu diesem Gewinnspiel kommunizierten Sachpreise (Fernseher) verlost. Die Gewinnzuteilung kann nicht angefochten werden. Sachpreise können nicht übertragen und nicht in bar ausbezahlt werden. Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Fust behält sich das Recht vor, Ersatzpreise in gleichem Wert bereitzustellen, sollten die angegebenen Preise nicht mehr verfügbar sein. Sachpreise werden nur innerhalb der Schweiz versandt.
  9. Die Verständigung der Gewinner und Instruktion zur Abholung oder über die Lieferung der Preise erfolgt ausschliesslich über die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse.
  10. Die Swiss Household Services AG behält sich das Recht vor, Kampagnen jederzeit und ohne Angaben von Gründen zu beenden und/oder die mitgeteilten Regeln, Preise oder Laufzeit anzupassen.

Korrespondenz über das Gewinnspiel wird keine geführt, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für jegliche Streitigkeiten gilt das für Oberbüren zuständige Gericht als ausschliesslicher Gerichtsstandort. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

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