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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich (gültig ab 01.09.2023)

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen der Dipl. Ing. Fust, Swiss Household Services AG, Industrie Haslen 3, 9245 Oberbüren (nachfolgend Fust genannt), und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit. 


Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB sowie Ergänzungen und Zusatzvereinbarungen werden unter www.fust.ch publiziert.

2. Angebot und Liefergebiet

Das Angebot von Fust richtet sich an Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein.

 

Die Angebote von Fust im Internet oder in der Werbung sind freibleibend und nicht als bindende Offerten zu verstehen.

 

Sämtliche Produktangaben, Produktfotos, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen etc. im Internet oder in der Werbung erfolgen ohne Gewähr. Massgebend sind die im Zeitpunkt des Kaufes publizierten Spezifikationen.

3. Kauf in der Verkaufsstelle

Ein Vertrag kommt in der Verkaufsstelle durch handschriftliche Unterschrift des Kaufvertrags oder Kassenbezahlung durch den Kunden und anschliessende Akzeptanz von Fust zustande.

4. Kauf über das Internet

Bestellungen werden nur über den Online Shop auf der Internetseite www.fust.ch entgegengenommen und per E-Mail unverbindlich bestätigt. Telefonische oder schriftliche Bestellungen werden nicht bearbeitet. Wird nach der Bestelleingangsbestätigung festgestellt, dass ein Artikel nicht lieferbar ist, wird die entsprechende Bestellung von Fust storniert.

 

Fust behält sich vor, Bestellungen nicht anzunehmen, wenn mehr als haushaltsübliche Mengen eines Artikels bestellt werden.

 

Ein Kaufvertrag kommt erste durch die Bestätigung des Versands oder der Bereitschaft zur Abholung der Ware zustande.

 

Der Kunde hat sich mit einem individuellen Kundenkonto oder als Gast zu registrieren. Unabhängig von einer Bestellung hat er dafür neben seinem Benutzernamen (E-Mail), seinen amtlichen Vor- und Familiennamen, die bei den Behörden gemeldete Wohnsitzadresse, sein Geburtsdatum sowie eine gültige Telefonnummer anzugeben.

 

Das Online-Angebot von Fust richtet sich an handlungsfähige Kunden über 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Die Angebote sind freibleibend und nicht als bindende Offerten zu verstehen.

5. Preise

Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) und weiterer gesetzlicher Gebühren wie Suisa und der vorgezogenen Recyclinggebühr (VRG) in Schweizer Franken. Nebenkosten wie Installation, Montage, Zusatzmaterial, Verpackung, Versand, Lieferung, Zuschläge für bestimmte Zahlungsmittel und Serviceleistungen werden separat verrechnet. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

 

Fust hat das Recht, den Preis jederzeit zu ändern. Es gilt der Preis, der vor Ort in der Verkaufsstelle angeschrieben ist oder zum Zeitpunkt der Bestellung unter www.fust.ch publiziert ist. Preisänderungen, die nach der Bestätigung erfolgt sind, werden nicht berücksichtigt.

6. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Es gelten die auf dem Onlineshop und in der Verkaufsstelle angegebenen Zahlungsmittel. Fust kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen. Fust behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen
über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten.

 

Bei Bezahlung auf Monatsrechnung (paycard) muss die Rechnungs- und Lieferadresse gleich sein. Sie erhalten eine monatliche Sammelrechnung innerhalb von 10 Arbeitstagen im Verlaufe des Folgemonats. Diese Monatsrechnung kann optional auch in Teilzahlungen beglichen werden. Für die geltenden Bestimmungen und Konditionen verweisen wir Sie auf die AGB für Monatsrechnung

 

Bei Bezahlung auf Rechnung (Fust) ist der Betrag innert 15 Kalendertagen zu begleichen. Ist der Kunde mit der Bezahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden ein Verzugszins von 1 % pro Monat sowie Mahnkosten von CHF 10.- pro Mahnung verrechnet, die sofort fällig sind. Im Falle einer Betreibung ist ausserdem ohne weitere Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.- pro Bestellung geschuldet. Fust kann zudem ohne weitere Mahnung alle weiteren Bestellungen stornieren und/oder einstellen, bis die gesamte Forderung getilgt ist. Fust hat zudem das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten. Beim Kauf mit Debit- und Kreditkarten erfolgt die Belastung zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt der Kassenzahlung in der Verkaufsstelle. Die Daten bei Bezahlung über Kredit- und Debitkarten werden verschlüsselt übertragen. Beim Kauf auf Vorauskasse wird die gewünschte Ware erst übergeben oder die Bestellung erst ausgelöst, sobald die entsprechende Zahlung eingetroffen ist. Die gewünschten Artikel können in dieser Zeit nicht reserviert werden. Bei knapper Warenverfügbarkeit kann es vorkommen, dass Ware mit dem Status "an Lager" bis zur Bestellungsauslösung nicht mehr sofort auslieferbar ist. Ist die Zahlung nicht innert 5 Tagen bei Fust eingetroffen, kann Fust die Bestellung annullieren.

 

Alle gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inkl. aller Zuschläge) Eigentum von Fust. Die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ist ohne ausdrückliche Einwilligung von Fust nicht zulässig. Fust ist berechtigt, die gelieferten Waren nach Art. 715 ZGB ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

7. Superpunkte

Weist der Kunde bei der Bezahlung seine Coop-Supercard vor, so ermächtigt er Fust, seine Daten an die Coop Genossenschaft, Thiersteinerallee 12, 4053 Basel, für die Geschäftsabwicklung, die Punktegutschrift und die Verifizierung seiner Adressdaten weiterzuleiten und/oder zu verwenden. Die Gutschrift der Superpunkte erfolgt zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung der Rechnung. Für Dienstleistungen, Baumanagement, Wertkarten, Gutscheine und Gebühren werden keine Superpunkte gutgeschrieben. Im Weiteren gelten die jeweils auf www.supercard.ch publizierten Supercard-AGB.

8. Lieferbedingungen und Prüfungsobliegenheit

Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf Kosten und Gefahr des Kunden. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Liefergebühren und -bedingungen von Fust.

 

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware nach Erhalt sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Mängel an der Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber 5 Kalendertage nach Erhalt, dem ausführenden Transportunternehmen und Fust gemeldet werden. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. Diese dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Transportunternehmens oder von Fust entsorgt werden.

 

Die von Fust genannte Lieferfrist gilt nur als Richtwert und ist nicht verbindlich. Sollte eine Lieferfrist durch Fust nicht eingehalten werden können, so kann der Kunde 30 Tage nach Vertragsabschluss nach schriftlicher Mitteilung an den Kundendienst vom Kauf zurücktreten.

 

Fust ist zu Teillieferungen berechtigt. Kann ein Teil der bestellten Ware nicht geliefert werden, so besteht kein Recht auf Stornierung der gesamten Bestellung. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen.

 

Bei einer Abholfrist hat der Kunde die bestellte Ware innert zwei Wochen nach Mitteilung in der bezeichneten Abholstelle abzuholen. Bei der Abholung gelten die allgemeinen Öffnungszeiten der bezeichneten Abholstelle. Wird die Ware innert der Abholfrist nicht entgegengenommen, so hat Fust das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder die Ware dem Kunden auf dessen Kosten zuzustellen. In beiden Fällen kann eine Umtriebsentschädigung geltend gemacht werden.

9. Rückgabe und Umtausch

Es besteht kein Rückgaberecht von Waren. Es erfolgt keine Kaufpreisrückerstattung. Für einzelne Artikel kann Fust jedoch ein Warenumtausch gewähren, sofern die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.

 

Der Kunde kann Fust innerhalb von 30 Tage nach Erhalt der Ware (Fristbeginn am Tag nach Warenerhalt) anfragen, ob diese gegen eine Ware der gleichen Produktkategorie umgetauscht wird. Voraussetzung ist, dass die betreffende Ware auf dem Kaufbeleg oder der Rechnung entsprechend gekennzeichnet ist. Die Anfrage ist in der gleichen Verkaufsstelle zu stellen, in der die Ware gekauft wurde, wobei der Kaufbeleg oder die Rechnung vorgewiesen werden muss. Ein Umtausch ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die originale Verpackung nicht mehr vorhanden, die Ware beschädigt und kein Kaufbeleg oder Rechnung vorhanden ist. Beim Onlinekauf ist mit dem Kundendienst Kontakt aufzunehmen.

 

Bei folgenden Waren ist ein Umtausch von vornherein ausgeschlossen: Körperpflege- und Beautyprodukte, Verbrauchsmaterialien (Speicher-karten, Toner, etc.), Software, Mobiltelefone, Activity Tracker, Smartwatches, Kopfhörer, Foto- und Videokameras (inkl. Objektive+Action Cams), Beamer, Tablets, Notebooks/PCs, Datenbrillen, Spielkonsolen, Gewerbeapparate, Einbauküchen, Bäder/Badmöbel sowie Artikel, die Fust speziell im Auftrag des Kunden bestellt hat.

 

Fust muss weder die Akzeptanz noch die Ablehnung eines Umtauschs begründen. Ein Umtausch erfolgt auf Kulanz von Fust. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf den Umtausch. Wird ein Umtausch akzeptiert, so hat der Kunde die Kosten des Umtauschs wie Liefer- und Installationskosten zu tragen. Vorbehalten bleibt jedoch ein Abzug des zu erstattenden Kaufpreises bzw. eine Rechnungsstellung für mögliche Beschädigungen, übermässige Abnutzung der Ware und einer Bearbeitungsgebühr. Ist der Verkaufspreis bis zur Rückgabe gesunken, erfolgt die Anrechnung im Umtauschfall auf Basis des von Fust neu angebotenen Preises. Hat sich der Preis seit dem Kauf erhöht, wird der damals gültige Kaufpreis angerechnet. Differenzbeträge können in Form von Fust-Einkaufsgutscheinen erstattet werden. Der Kunde ist in jedem Fall dafür verantwortlich, die zu retournierende Ware transportfähig zu verpacken. Beschädigungen/Untergang der Ware aufgrund einer nicht sachgemässen Verpackung werden dem Kunden verrechnet.

10. Garantie und Reparatur bei Neu- und Occasionswaren

10.1 Garantieumfang

Fust räumt dem Kunden eine Garantie auf die gekauften Neu- und Occasionswaren ein. Der Kunde hat im Garantiefall (d.h. bei Mängeln, die vor oder nach der Übergabe des Produkts oder der Ware an den Kunden auftreten oder bereits vorhanden sind) Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei Fust oder dem Hersteller. Entscheidet sich Fust für die Wandlung des Vertrages, wird die Rückvergütung an den Kunden dem Zeitwert des defekten Geräts angepasst. Während der Dauer der Mängelbehebung besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzgerät. Die Beauftragung für Reparaturen an Dritte erfolgt ausschliesslich durch Fust. Der Anspruch auf Kostenrückerstattungen aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen.

 

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • Allgemeine Verschleissteile
  • Normale Leistungsabnahme von Akkus und Leuchtmitteln
  • Einbrennschäden bei Displays
  • Schäden durch Fremdkörper, Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen, Sturz-, Schlag und Feuchtigkeitsschäden
  • Übermässige Beanspruchung oder gewerbliche Nutzung, Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen
  • Über- und Falschdosierung (kandierte Kaffeebohnen, Waschmittel usw.)
  • Verkalkung, ausgelaufene Batterien, Datenverlust, Datenbeschädigung, Softwarefehler, Computerviren
  • Vorgenommene Änderungen am Gegenstand, Bedienungsfehler
  • Elementarereignisse, Frost, Blitzschlag usw.
  • Nichtbeachtung von Wartungs- und Gebrauchsanleitungen

 

Die gesetzliche Gewährleistung wird vollumfänglich wegbedungen.

 

10.2 Garantiefrist Neuwaren

Die Garantiefrist ist auf der Rechnung oder auf dem Kassenbon pro Artikel ersichtlich. Diese beträgt für Neugeräte 2 Jahre und beginnt im Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Abholung je Produkt zu laufen. Erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzleistung, verlängert sich die Garantiefrist nicht. Die Rechnung oder der Kassenbon gilt als Garantieschein, dieser ist sorgfältig aufzubewahren.

 

10.3 Garantiefrist Occasionsware

Die Garantiefrist ist auf der Rechnung oder dem Kassenbon pro Artikel ersichtlich. Diese beträgt für Occasionsgeräte 6 bis 12 Monate und beginnt im Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Abholung je Produkt zu laufen. Erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzleistung, verlängert sich die Garantiefrist nicht. Die Rechnung oder der Kassenbon gilt als Garantieschein, dieser ist sorgfältig aufzubewahren.

 

10.4 Vorgehen bei Mängeln

Liegt ein Mangel vor, welcher nicht unter die Garantieausschlussgründe fällt, wendet sich der Kunde an die unter www.fust.ch aufgeführte Verkaufsstelle oder nimmt mit dem Kundendienst Kontakt auf. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen. Der Kunde hat das mangelhafte Produkt auf eigene Kosten und Gefahr an die auf www.fust.ch aufgeführte Verkaufsstelle oder am durch den Kundendienst bezeichneten Ort abzugeben bzw. zu versenden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung mit Beilage des Verkaufsbelegs/Lieferscheins abzugeben bzw. zu verschicken. Fehlt die Originalverpackung ist das Produkt transportfähig zu verpacken. Wird festgestellt, dass ein eingesendetes Produkt nicht unter die Garantie fällt (Ausschlussgründe oder ausserhalb der Garantiefrist), wird automatisch ein Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Reparaturkosten erstellt. Dieser kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Entscheidet sich der Kunde für eine Reparatur, wird ihm der Kostenvoranschlag nicht angerechnet. Antwortet der Kunde nicht fristgerecht auf den Kostenvoranschlag, wird das Produkt entsorgt. Retournierte Produkte, welche keinen Mangel aufweisen, an eine falsche Adresse geschickt werden, deren Rücksendung nicht abgesprochen wurde und/oder deren Verpackung mangelhaft war oder wo das Zubehör fehlt, können an den Kunden retourniert werden. In diesen Fällen steht es Fust zu, eine Umtriebsentschädigung geltend zu machen.

 

10.5 Garantieverlängerung

Für Garantieverlängerungen kommen zusätzlich die entsprechenden Bestimmungen zur Anwendung.

11. Haftung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, gegen Fust und gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von Fust gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist ausgeschlossen. Insbesondere kann der Kunde bei Garantiefällen keine Schadenersatzansprüche für Folgeschäden geltend machen.

12. Datenschutz

Hinsichtlich des Datenschutzes ist unsere Datenschutzerklärung massgebend. Insbesondere bei der Erstellung eines Kaufvertrags in der Filiale oder bei der Registrierung als Gast, bei der Erstellung eines individuellen Kundenkontos und/oder bei der Nutzung der Webseite www.fust.ch ohne Registrierung wird die Geltung der Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Durch die Registrierung auf der Webseite kann ein Kundenprofil erstellt werden. Dabei können Einkaufsdaten verwendet werden. Der Kunde kann von Fust Auskunft über und gegebenenfalls die Berichtigung der eigenen personenbezogenen Daten verlangen.

13. Schlussbestimmung und Gerichtsstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden. Auf die Geschäftstätigkeit von Fust und somit das Verhältnis zwischen Kunde und Fust ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

 

Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist für Klagen des Kunden das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien zuständig, für Klagen von Fust das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei. Als Konsumentenverträge gelten Verträge über Leistungen, die für die persönlichen oder familiären Bedürfnisse des Kunden bestimmt sind. Bei allen anderen Streitigkeiten gilt Oberbüren als ausschliesslicher Gerichtsstandort.

 

Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein, berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Geschäftsbedingungen Lieferung, Montage und Reparatur

1. Geltungsbereich (gültig ab 01.02.2024)

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen Lieferung, Montage und Reparatur (GLMR) regeln das Verhältnis zwischen der Dipl. Ing. Fust, Swiss Household Services AG, Industrie Haslen 3, 9245 Oberbüren (nachfolgend Fust genannt), und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.

 

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt als Bestandteil dieser GLMR und ist unter www.fust.ch publiziert.

2. Liefergebiet

Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf Kosten und Gefahr des Kunden. Sofern der Anfahrtsweg und die Gebäudestruktur es zulassen, erfolgt die Lieferung an den vereinbarten Bestimmungsort. Für autofreie Orte erfolgt die Lieferung bis zur Talstation oder soweit mit normalen Strassenfahrzeugen zugefahren werden kann. Kosten, verursacht durch zusätzlich eingesetzte Transportmittel (z.B. Möbellift, Hubstapler, Elektrotransporter usw.) oder Mehraufwand durch lange Wege bis zum Bestimmungsort gehen zu Lasten des Kunden. Sondertransporte mit lokalem Transporteur oder Lieferteam sind vorgängig durch den Kunden zu organisieren.

 

Falls nicht anders vereinbart, behält sich Fust das Recht vor, Teil- oder Ganzlieferungen vorzunehmen. Im Falle einer Teillieferung werden die Versandkosten nur einmal und zum für die Gesamtbestellung gültigen Tarif berechnet.

3. Lieferung durch Paketdienstleister

Waren bis 30 kg und/oder einer max. Länge von 250 cm und/oder einem max. Bandmass von 400 cm werden durch Paketdienstleister zugestellt. Für die Lieferung wird eine Pauschale von CHF 7.95 berechnet. Ab einem Einkaufswert von CHF 50.- ist die Lieferung GRATIS.

 

Pakete ab CHF 500.- Warenwert werden per Einschreiben (Signature) zugestellt. Bei Abwesenheit des Kunden kann der Paketdienstleister einen Zustellschein zur neuen Terminvereinbarung oder Abholung auf der Post- oder Depotstelle im Briefkasten hinterlegen. Sollte der Paketdienstleister nicht in der Lage sein, eine durch Fust bestätigte Bestellung auszuführen, so entsteht für Fust keine Pflicht, die Auslieferung anderweitig durchzuführen. Dem Kunden entsteht dadurch kein Anspruch auf Schadenersatz.

4. Lieferung durch LKW-Spedition

Waren ab 30 kg und/oder einem Bandmass von mehr als 400 cm Umfang (2 x Höhe + 2 x Breite + längste Seite) werden mit LKW durch einen externen Spediteur ausgeliefert. Für die Lieferung wird eine Pauschale von CHF 7.95 berechnet, ab einem Einkaufswert von CHF 50.- ist die Lieferung GRATIS. Termine werden durch das Speditionsunternehmen direkt mit den Kunden vereinbart. Dabei können keine fixen Lieferzeiten garantiert werden.

 

Die Lieferung erfolgt an die Bordsteinkante oder so nahe der LKW an das Haus fahren kann. Eine Lieferung an die Wohnungstür ist nicht möglich. Aus logistischen Gründen kann kein Verpackungsmaterial zurückgenommen werden. Die Entsorgung der Verpackung und den Abtransport des Altgerätes organisiert der Kunde selbst.

5. Lieferung durch Fust-Fachpersonal

Bei Bestellungen mit Heimlieferung und/oder Montage werden während der Kaufabwicklung die verschiedenen Liefermöglichkeiten auf deren Plausibilität geprüft.

 

Die exakten Angaben des Kunden über den Erfüllungsort dienen zur Ermittlung der optimalen Liefer- und/oder Montageart. Hindernisse wie enge Treppen, Mauern oder ähnliches sind aufzuführen. Falls spezielle Gegebenheiten eine zweite Fachperson erfordern oder der Lieferort mit dem Fust-Servicefahrzeug nicht erreicht werden kann, wird der Zusatzaufwand für Wegkosten und Arbeitszeit separat berechnet.

 

Zur definitiven Terminabsprache erfolgt in jedem Fall eine Bestätigung durch Fust per Telefon, SMS oder in schriftlicher Form.

6. Stockwerklieferung ohne Montage

Die Waren werden in die gewünschte Etage, Untergeschoss oder Wohnung geliefert. Das Auspacken des Gerätes sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials und der Transport des Altgerätes sind in der Lieferpauschale (CHF 99.- / 104.- eine Fachperson / CHF 146.- / 145.- zwei Fachpersonen) nicht inbegriffen. Es erfolgen keine Montage- oder Demontagearbeiten.

 

Pro Stockwerklieferung erfolgt eine Lieferpauschale. Diese ist abhängig von der Anzahl der bestellten Artikel. Expresslieferungen erfolgen innerhalb von drei Arbeitstagen, sofern die Verfügbarkeit gewährleistet ist, und werden zusätzlich (mit CHF 90.- für eine Fachperson / CHF 130.- für zwei Fachpersonen) berechnet.

7. Stockwerklieferung mit Montage

Die Waren werden in die gewünschte Etage, Untergeschoss oder Wohnung geliefert. Das Auspacken, die Montage, Installation an vorhandene, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Infrastruktur und Inbetriebnahme des Gerätes sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials und Altgerätes sind in der Liefer- und Montagepauschale inbegriffen. Fust kann den Rücktransport für die  Entsorgung der Altgeräte verrechnen.  

 

Die Liefer- und Montagepauschale ist abhängig von Art und Anzahl der zu montierenden Waren. Die Montagepauschale umfasst eine Arbeitszeit bis maximal 60 Minuten, je nach Gerätetyp inkl. aller Maschinen und Werkzeuge. Zusätzliche notwendige Arbeitszeit und/oder Montagematerial wird separat verrechnet.

 

Elektro-Grossgeräte  
Kühlung freistehend, bis 85 cm CHF 109.-
Kühlung freistehend (1 Fachperson) CHF 173.-
Kühlung freistehend (2 Fachpersonen) CHF 220.-
Zusätzliche freistehende KS und TKS über 85 cm/120 Liter CHF 74.-
Waschautomat (WA), Geschirrspüler(GS) freistehend CHF 202.-*
Wäschetrockner, Kochherde (KH), Kühlschrank (KS) Einbau CHF 178.-*
Waschautomat und Wäschetrockner als Turm CHF 328.-**
Jedes weitere Gerät freistehend ausser WA und GS CHF 79.-*
Jede weitere WA oder GS freistehend CHF 103.-*
Einbaugeräte alle Normen, GS, KS Integr., KH, Hochbackofen, Rechauds, Steamer CHF 258.-**
Jedes weitere Einbaugerät und Food Center mit Festwasseranschluss CHF 159.-**
Glaskeramik (in Holz oder Chromstahl) bis 79 cm sowie Dunstabzüge CHF 159.-**
Anschlusspauschale Gewerbe Geschirrspüler CHF 159.-**
Obligatorische Sicherheitsprüfung nach Art. 15 NIV CHF   20.-

 

Zusatzleistungen Kochherde  
Alle Plattensätze, Austausch Keramik-Kochfelder bis 79 cm CHF 258.-**
Alle Plattensätze, Austausch Keramik-Kochfelder ab 80 cm CHF 289.-**
Nachträglicher Einbau von Keramik-Kochfeldern bis 79 cm
(in Holz oder Chromstahl)
CHF 258.-**
Nachträglicher Einbau von Keramik-Kochfeldern bis 80 cm
(in Holz oder Chromstahl)
CHF 289.-**
Nachträglicher Einbau von Keramik-Kochfeldern
(in Stein)
nach Aufwand

 

Unterhaltungselektronik  
TV-Geräte bis 44" (1 Fachperson) CHF 183.-***
TV-Geräte ab 45" (2 Fachpersonen) CHF 224.-***
Jedes weitere TV-/Video-Gerät CHF 79.-***
Home Cinema, Beamer CHF 248.-**
Jedes weitere Home Cinema, Beamer CHF 144.-***
Wandhalterung CHF 79.-*

 
* = bis maximal ½ Std. Arbeitszeit inkl.
** = bis maximal 1 Std. Arbeitszeit inkl.
*** = bis maximal ½ Std. Arbeitszeit inkl. (alle verfügbaren Sender programmiert, 20 Sender nach Kundenwunsch sortiert)

8. Zusatzdienstleistungen

Individuelle Installationsarbeiten wie Anpassungen von Gerätesockel und Holzdekorfronten, Elektro- und Sanitärinstallationen, zusätzliche Entsorgungen von Altgeräten, Gerüstmieten usw. werden nach Aufwand verrechnet. Zeitliche Mehraufwände werden zum Regiestundenansatz von CHF 149.- in Rechnung gestellt.

9. Versicherung

Der Kunde kann auf Wunsch und eigene Kosten für die Lieferung durch LKW-Spedition oder Paketdienstleister eine Transportgarantie abschliessen. Bei Lieferung durch das Fust-Fachpersonal ist die Ware voll versichert.

10. Reparaturen

Fust bietet für alle Elektro-Grossgeräte Typ A einen Heimservice an. Reparatur- oder Serviceaufträge für Kleingeräte Typ B und C werden in unseren Filialen entgegengenommen. Der Kunde erteilt Fust den Auftrag, gegen Entgelt eine Reparatur oder einen Kostenvoranschlag zu veranlassen. Fust kann Reparaturen entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten ausführen oder aufgrund ökonomischer Gegebenheiten ablehnen, wodurch der Auftrag erlischt und kein Anrecht auf Ersatz besteht. Im Reparaturfall kann ein Kleinmaterialzuschlag erhoben werden. Sind aufgrund unvorhergesehener baulicher oder situativer Hindernisse die Montage- oder Reparaturleistungen nur mit Unterstützung einer weiteren Fachperson möglich, werden die entstehenden zusätzlichen Kosten in jedem Fall dem Kunden in Rechnung gestellt. Kostenvoranschlagpauschalen, die bereits im Voraus bezahlt wurden, werden bei Nichtausführung der Reparatur ausschliesslich in Gutscheinform zurückerstattet.

Wegpauschalen Elektro-Grossgeräte (ELG) und Unterhaltungselektronik (UE) Typ A  
ELG (1 Fachperson, Abholung + Fahrzeit + Administration
+ Lieferung)
CHF 94.-
ELG (2 Fachpersonen, Abholung + Fahrzeit + Administration
+ Lieferung)
CHF 188.-
TV bis 44“ (1 Fachpersonen, Abholung + Fahrzeit + Administration
+ Lieferung)
CHF 183.-
TV ab 45“ (2 Fachpersonen, Abholung + Fahrzeit + Administration
+ Lieferung)
CHF 224.-

 

Pauschalen Elektro-Kleingeräte und Unterhaltungselektronik Typ B + C  
Wegpauschale (1 Fachperson, Abholung + Fahrzeit + Administration
+ Lieferung)
CHF 94.-

 

Verrechnungssätze für Reparaturdienstleistungen  
Kostenvoranschlag Elektro-Kleingeräte (KG)
und Unterhaltungselektronik (UE)
CHF 99.-
Kostenvoranschlag Elektro-Grossgeräte (ELG) CHF 189.-
Kostenvoranschlag Blitzschäden CHF 179.-
Reparaturansatz pro Std. Elektro-Kleingeräte CHF 149.-
Reparaturansatz pro Std. Unterhaltungselektronik CHF 159.-
Reparaturansatz pro Std. Elektro-Grossgeräte CHF 189.-
Bearbeitungsgebühr (KG und UE) CHF 19.-
Kleinmaterialpauschale (KG und UE) CHF 19.-
Obligatorische Sicherheitsprüfung nach VDE Norm 701/702 CHF 20.-


Sofern nichts anderes vereinbart wurde, enthalten Kostenvoranschläge keine Festpreise. Gerätereparaturen und Kostenvoranschläge, mit denen Fust externe Servicepartner oder Generalvertretungen beauftragt, werden mit den jeweiligen Verrechnungssätze an den Kunden weiterverrechnet. Bei unwesentlichen Überschreitungen von bis zu 10% des veranschlagten Betrags werden Reparaturarbeiten ohne Rückfrage beim Kunden ausgeführt. Ohne Gegenbericht oder bei Nichtabholung des Reparaturguts durch den Kunden (nach letztmaliger schriftlicher Aufforderung) wird das defekte Gerät nach 30 Tagen entsorgt, wodurch der Auftrag erlischt und kein Anrecht auf Ersatz besteht.

 

Allfällige Terminangaben sind Richtwerte. Kann Fust die Reparatur aus Gründen, die bei Dritten liegen, nicht termingerecht ausführen, steht dem Kunden kein Recht zu, den Auftrag aufzulösen. Auf reparierte oder ersetzte Teile gewährt Fust eine Garantie- und Gewährleistungsfrist von max. zwölf Monaten.

Geschäftsbedingungen Garantieverlängerung

1. Geltungsbereich (gültig ab 01.12.2021)

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen Garantieverlängerung regeln das Verhältnis zwischen der Dipl. Ing. Fust, Swiss Household Services AG, Industrie Haslen 3, 9245 Oberbüren (nachfolgend Fust genannt), und ihren Kunden beim Abschluss einer Garantieverlängerung (GVL).

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt als Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen Garantieverlängerung und ist unter www.fust.ch publiziert.

2. Gedeckte Leistungen und Betriebsstörungen

Für alle Geräte, die für die private oder gewerbliche Nutzung vorgesehen sind, dementsprechend konstruiert wurden und auch so genutzt werden.

Typ A: Heimservice für alle Grossgeräte
Deckt alle Reparaturkosten, Ersatzteile, Arbeitszeit und Administration ab inklusive Wegpauschale (exkl. Pikettservice-Zuschlag).

Typ B und C: Filialservice für alle Kleingeräte
Deckt alle Reparaturen, Ersatzteile, Arbeitszeit und Administration ab exklusive Wegpauschale
Auf Wunsch kann ein kostenpflichtiger Heimservice in Anspruch genommen werden.

Bei Reparaturen, die aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht sinnvoll sind, ist Fust berechtigt, das defekte Gerät durch ein gleichwertiges auszutauschen. Die Gewährleistungsfrist endet zusammen mit dem Ablauf der GVL.

3. Folgeschadendeckung

Gültig für Kühl- und Tiefkühlgeräte, Waschautomaten und Wäschetrockner

Die Garantieverlängerung deckt Folgeschäden bis maximal CHF 600.- am anvertrauten Gut, welche wegen eines Apparatedefekts auftreten.

  • Schäden am Gefriergut, die wegen eines Apparatedefekts entstanden sind, sofern das Gerät sachgemäss überwacht wird (Fehlermeldung vor Temperaturanstieg über -12°C).
  • Schäden an der Wäsche infolge eines Apparatedefekts

Nicht gedeckte Folgeschäden

  • Wäscheschäden wegen Fehlbedienung
  • Gefriergutschäden infolge Stromunterbruch

4. Vertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer von 2 Jahren beginnt mit dem Ablauf der Gerätegarantie und ist je nach Geräteklassifizierung auf maximal 10 Jahre begrenzt. Nach Ablauf der GVL offeriert Fust eine „reduzierte“ Garantieverlängerung, welche nur noch 50 % der Prämie kostet und Reparaturkosten, Arbeitszeit, Administration und Wegpauschale abdeckt.

5. Wohnortwechsel

Wohnortwechsel sind vor dem Umzug schriftlich an Dipl. Ing. Fust, Swiss Household Services AG, Industrie Haslen 3, 9245 Oberbüren mitzuteilen.

6. Kündigung

Die Garantieverlängerung ist beidseitig und schriftlich kündbar. Andernfalls verlängert sich die Garantie-verlängerung stillschweigend um ein weiteres Jahr, damit der Versicherungsschutz ohne Unterbuch sichergestellt ist.

Preisanpassungen im Rahmen des Schweizerischen Index der Konsumentenpreise oder Änderungen des Mehrwertsteuersatzes werden nicht im Voraus angezeigt und berechtigen nicht zur fristlo­sen Kündigung.

7. Zahlung

Der Kunde erhält zum Ende der Gerätegarantie automatisch die Rechnung für das erste Jahr der beginnenden GVL. Die Rechnungstellung erfolgt jährlich, zahlbar innert 15 Tagen netto.

Vermeiden Sie Leergänge

Als Kunde können Sie mithelfen, den Einsatz Ihres Gerätes störungsfrei aufrecht zu erhalten. Prüfen Sie vor einer allfälligen Intervention die nachfolgenden Fragestellungen. Vielen Dank.

  • Sind die Sicherungen in Ordnung?
  • Ist der Ablauffilter in Ordnung?
  • Ist das Gerät eingeschaltet?
  • Besteht evtl. Stromsperrzeit?
  • Ist der Wasserhahn offen?
  • Ist die Tür des Geräts geschlossen?
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