Abschaffung des Eigenmietwerts: Warum sich Renovationen und Geräteersatz jetzt besonders lohnen

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Was sich für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ändert und weshalb investieren vor 2028 sinnvoll ist

Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts in der Schweiz gehört zu den wichtigsten Steuerreformen für Wohneigentum seit Jahrzehnten. Im Herbst 2025 wurde die Einführung einer Besteuerung von Zweitliegenschaften beschlossen. Damit verbunden ist langfristig das Ende des Eigenmietwerts für selbstbewohntes Wohneigentum.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das:

  • künftig weniger steuerbares Einkommen
  • gleichzeitig Wegfall wichtiger Steuerabzüge

👉 Wer Renovationen, eine Küchen- oder Badsanierung oder den Ersatz von Haushaltsgeräten plant, kann aktuell noch steuerlich profitieren.*

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Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümerinnen und Eigentümer versteuern müssen, wenn sie ihre eigene Immobilie selbst bewohnen. Als Ausgleich dürfen heute Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, zum Beispiel:

  • Ersatz von Haushaltsgeräten (z. B. Geschirrspüler, Kühlschrank, Waschmaschine)
  • Reparaturen und laufende Unterhaltsarbeiten
  • Renovationen von Küche oder Badezimmer

Diese Abzüge sind bisher ein zentraler Bestandteil der Steueroptimierung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der Schweiz.

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Was ändert sich mit der Abschaffung?

Heute

✔ Der Eigenmietwert wird versteuert
✔ Renovationskosten können steuerlich berücksichtigt werden

Voraussichtlich ab 2028

✖ Der Eigenmietwert entfällt
✖ Der Vorteil von steuerlichen Abzügen entfällt weitgehend

   
  
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Früh planen und sparen

Aufgrund der Reform wird eine steigende Nachfrage nach Geräten sowie Umbauleistungen erwartet. Eine frühzeitige Planung bietet Termin- und Preissicherheit.

Mit Fust haben Kunden einen erfahrenen Partner an der Seite. Ob Geräteaustausch oder komplette Küchen- und Badsanierung: Wir beraten transparent und sorgen für eine fristgerechte Umsetzung Ihres Projekts.

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⚡ Haushaltsgeräte ersetzen

Viele Geräte erreichen nach 8–15 Jahren ihre wirtschaftliche Lebensdauer.
Ein Ersatz verbessert Energieeffizienz, Sicherheit und Komfort — und kann grundsätzlich aktuell noch steuerlich berücksichtigt werden. Beispiele:

Unsere Leistungen:

  • Umfassende Beratung telefonisch, via Video-Call oder in einer Fust Filiale
  • Heimlieferung schweizweit
  • Fachgerechter Einbau und Anschluss
  • Mitnahme und Entsorgung des Altgeräts

Alle Service Leistungen entdecken

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🛁🍳 Küche oder Badezimmer umbauen

Der Wunsch nach einer neuen Küche oder einem neuen Bad wächst oft über längere Zeit. Eine frühe Planung lohnt sich: Wer vor Inkrafttreten der Reform renoviert, kann die Investition steuerlich absetzen – je nach Umfang und Einkommen mit einer Ersparnis von mehreren tausend Franken. Fust Küchen & Bäder begleitet Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Umsetzung:

Unsere Leistungen:

  • Kostenlose Beratung bei Ihnen Zuhause oder in einer Fust Ausstellung
  • Gratis Ausmass-Service
  • Planungsvorschläge und Offerten inklusive
  • Sorgloser Umbau von A-Z inklusive Bauleitung

Gratis Heimberatung anfordern

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Häufige Fragen rund um den Eigenmietwert für Hauseigentümerinnen- und Eigentümer

Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die Einführung ist derzeit ab 2028 vorgesehen. Änderungen sind möglich.

Müssen Renovationen abgeschlossen sein?
Ja. Für den Steuerabzug müssen Arbeiten grundsätzlich im entsprechenden Steuerjahr abgeschlossen und verrechnet sein. Daher lohnt sich eine frühzeitige Planung.

Zählen dazu auch Haushaltsgeräte?
Ja, sofern sie Teil des Untrerhalts bzw. des Ersatzes sind können sie aktuell steuerlich relevant sein.

Gilt das für alle Kantone gleich?
Nein. Die Reform gilt schweizweit, Details unterscheiden sich jedoch nach Kanton.

Wie viel kann ich sparen?
Das hängt von Ihrem steuerbaren Einkommen, Ihrem Steuersatz, der Höhe der Investition sowie von den kantonalen Regelungen ab.
Je höher Ihr persönlicher Steuersatz, desto grösser kann die steuerliche Wirkung ausfallen.

*Wichtiger Hinweis:
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrer persönlichen Situation und kantonalen Regelungen ab. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an Ihre Steuerfachperson.