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Geschäftsbedingungen Lieferung, Montage und Reparatur

1. Geltungsbereich (gültig ab 01.02.2024)

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen Lieferung, Montage und Reparatur (GLMR) regeln das Verhältnis zwischen der Dipl. Ing. Fust, Swiss Household Services AG, Industrie Haslen 3, 9245 Oberbüren (nachfolgend Fust genannt), und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.

 

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt als Bestandteil dieser GLMR und ist unter www.fust.ch publiziert.

2. Liefergebiet

Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf Kosten und Gefahr des Kunden. Sofern der Anfahrtsweg und die Gebäudestruktur es zulassen, erfolgt die Lieferung an den vereinbarten Bestimmungsort. Für autofreie Orte erfolgt die Lieferung bis zur Talstation oder soweit mit normalen Strassenfahrzeugen zugefahren werden kann. Kosten, verursacht durch zusätzlich eingesetzte Transportmittel (z.B. Möbellift, Hubstapler, Elektrotransporter usw.) oder Mehraufwand durch lange Wege bis zum Bestimmungsort gehen zu Lasten des Kunden. Sondertransporte mit lokalem Transporteur oder Lieferteam sind vorgängig durch den Kunden zu organisieren.

 

Falls nicht anders vereinbart, behält sich Fust das Recht vor, Teil- oder Ganzlieferungen vorzunehmen. Im Falle einer Teillieferung werden die Versandkosten nur einmal und zum für die Gesamtbestellung gültigen Tarif berechnet.

3. Lieferung durch Paketdienstleister

Waren bis 30 kg und/oder einer max. Länge von 250 cm und/oder einem max. Bandmass von 400 cm werden durch Paketdienstleister zugestellt. Für die Lieferung wird eine Pauschale von CHF 7.95 berechnet. Ab einem Einkaufswert von CHF 50.- ist die Lieferung GRATIS.

 

Pakete ab CHF 500.- Warenwert werden per Einschreiben (Signature) zugestellt. Bei Abwesenheit des Kunden kann der Paketdienstleister einen Zustellschein zur neuen Terminvereinbarung oder Abholung auf der Post- oder Depotstelle im Briefkasten hinterlegen. Sollte der Paketdienstleister nicht in der Lage sein, eine durch Fust bestätigte Bestellung auszuführen, so entsteht für Fust keine Pflicht, die Auslieferung anderweitig durchzuführen. Dem Kunden entsteht dadurch kein Anspruch auf Schadenersatz.

4. Lieferung durch LKW-Spedition

Waren ab 30 kg und/oder einem Bandmass von mehr als 400 cm Umfang (2 x Höhe + 2 x Breite + längste Seite) werden mit LKW durch einen externen Spediteur ausgeliefert. Für die Lieferung wird eine Pauschale von CHF 7.95 berechnet, ab einem Einkaufswert von CHF 50.- ist die Lieferung GRATIS. Termine werden durch das Speditionsunternehmen direkt mit den Kunden vereinbart. Dabei können keine fixen Lieferzeiten garantiert werden.

 

Die Lieferung erfolgt an die Bordsteinkante oder so nahe der LKW an das Haus fahren kann. Eine Lieferung an die Wohnungstür ist nicht möglich. Aus logistischen Gründen kann kein Verpackungsmaterial zurückgenommen werden. Die Entsorgung der Verpackung und den Abtransport des Altgerätes organisiert der Kunde selbst.

5. Lieferung durch Fust-Fachpersonal

Bei Bestellungen mit Heimlieferung und/oder Montage werden während der Kaufabwicklung die verschiedenen Liefermöglichkeiten auf deren Plausibilität geprüft.

 

Die exakten Angaben des Kunden über den Erfüllungsort dienen zur Ermittlung der optimalen Liefer- und/oder Montageart. Hindernisse wie enge Treppen, Mauern oder ähnliches sind aufzuführen. Falls spezielle Gegebenheiten eine zweite Fachperson erfordern oder der Lieferort mit dem Fust-Servicefahrzeug nicht erreicht werden kann, wird der Zusatzaufwand für Wegkosten und Arbeitszeit separat berechnet.

 

Zur definitiven Terminabsprache erfolgt in jedem Fall eine Bestätigung durch Fust per Telefon, SMS oder in schriftlicher Form.

6. Stockwerklieferung ohne Montage

Die Waren werden in die gewünschte Etage, Untergeschoss oder Wohnung geliefert. Das Auspacken des Gerätes sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials und der Transport des Altgerätes sind in der Lieferpauschale (CHF 99.- / 104.- eine Fachperson / CHF 146.- / 145.- zwei Fachpersonen) nicht inbegriffen. Es erfolgen keine Montage- oder Demontagearbeiten.

 

Pro Stockwerklieferung erfolgt eine Lieferpauschale. Diese ist abhängig von der Anzahl der bestellten Artikel. Expresslieferungen erfolgen innerhalb von drei Arbeitstagen, sofern die Verfügbarkeit gewährleistet ist, und werden zusätzlich (mit CHF 90.- für eine Fachperson / CHF 130.- für zwei Fachpersonen) berechnet.

7. Stockwerklieferung mit Montage

Die Waren werden in die gewünschte Etage, Untergeschoss oder Wohnung geliefert. Das Auspacken, die Montage, Installation an vorhandene, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Infrastruktur und Inbetriebnahme des Gerätes sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials und Altgerätes sind in der Liefer- und Montagepauschale inbegriffen. Fust kann den Rücktransport für die  Entsorgung der Altgeräte verrechnen.  

 

Die Liefer- und Montagepauschale ist abhängig von Art und Anzahl der zu montierenden Waren. Die Montagepauschale umfasst eine Arbeitszeit bis maximal 60 Minuten, je nach Gerätetyp inkl. aller Maschinen und Werkzeuge. Zusätzliche notwendige Arbeitszeit und/oder Montagematerial wird separat verrechnet.

 

Elektro-Grossgeräte  
Kühlung freistehend, bis 85 cm CHF 109.-
Kühlung freistehend (1 Fachperson) CHF 173.-
Kühlung freistehend (2 Fachpersonen) CHF 220.-
Zusätzliche freistehende KS und TKS über 85 cm/120 Liter CHF 74.-
Waschautomat (WA), Geschirrspüler(GS) freistehend CHF 202.-*
Wäschetrockner, Kochherde (KH), Kühlschrank (KS) Einbau CHF 178.-*
Waschautomat und Wäschetrockner als Turm CHF 328.-**
Jedes weitere Gerät freistehend ausser WA und GS CHF 79.-*
Jede weitere WA oder GS freistehend CHF 103.-*
Einbaugeräte alle Normen, GS, KS Integr., KH, Hochbackofen, Rechauds, Steamer CHF 258.-**
Jedes weitere Einbaugerät und Food Center mit Festwasseranschluss CHF 159.-**
Glaskeramik (in Holz oder Chromstahl) bis 79 cm sowie Dunstabzüge CHF 159.-**
Anschlusspauschale Gewerbe Geschirrspüler CHF 159.-**
Obligatorische Sicherheitsprüfung nach Art. 15 NIV CHF   20.-

 

Zusatzleistungen Kochherde  
Alle Plattensätze, Austausch Keramik-Kochfelder bis 79 cm CHF 258.-**
Alle Plattensätze, Austausch Keramik-Kochfelder ab 80 cm CHF 289.-**
Nachträglicher Einbau von Keramik-Kochfeldern bis 79 cm
(in Holz oder Chromstahl)
CHF 258.-**
Nachträglicher Einbau von Keramik-Kochfeldern bis 80 cm
(in Holz oder Chromstahl)
CHF 289.-**
Nachträglicher Einbau von Keramik-Kochfeldern
(in Stein)
nach Aufwand

 

Unterhaltungselektronik  
TV-Geräte bis 44" (1 Fachperson) CHF 183.-***
TV-Geräte ab 45" (2 Fachpersonen) CHF 224.-***
Jedes weitere TV-/Video-Gerät CHF 79.-***
Home Cinema, Beamer CHF 248.-**
Jedes weitere Home Cinema, Beamer CHF 144.-***
Wandhalterung CHF 79.-*

 
* = bis maximal ½ Std. Arbeitszeit inkl.
** = bis maximal 1 Std. Arbeitszeit inkl.
*** = bis maximal ½ Std. Arbeitszeit inkl. (alle verfügbaren Sender programmiert, 20 Sender nach Kundenwunsch sortiert)

8. Zusatzdienstleistungen

Individuelle Installationsarbeiten wie Anpassungen von Gerätesockel und Holzdekorfronten, Elektro- und Sanitärinstallationen, zusätzliche Entsorgungen von Altgeräten, Gerüstmieten usw. werden nach Aufwand verrechnet. Zeitliche Mehraufwände werden zum Regiestundenansatz von CHF 149.- in Rechnung gestellt.

9. Versicherung

Der Kunde kann auf Wunsch und eigene Kosten für die Lieferung durch LKW-Spedition oder Paketdienstleister eine Transportgarantie abschliessen. Bei Lieferung durch das Fust-Fachpersonal ist die Ware voll versichert.

10. Reparaturen

Fust bietet für alle Elektro-Grossgeräte Typ A einen Heimservice an. Reparatur- oder Serviceaufträge für Kleingeräte Typ B und C werden in unseren Filialen entgegengenommen. Der Kunde erteilt Fust den Auftrag, gegen Entgelt eine Reparatur oder einen Kostenvoranschlag zu veranlassen. Fust kann Reparaturen entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten ausführen oder aufgrund ökonomischer Gegebenheiten ablehnen, wodurch der Auftrag erlischt und kein Anrecht auf Ersatz besteht. Im Reparaturfall kann ein Kleinmaterialzuschlag erhoben werden. Sind aufgrund unvorhergesehener baulicher oder situativer Hindernisse die Montage- oder Reparaturleistungen nur mit Unterstützung einer weiteren Fachperson möglich, werden die entstehenden zusätzlichen Kosten in jedem Fall dem Kunden in Rechnung gestellt. Kostenvoranschlagpauschalen, die bereits im Voraus bezahlt wurden, werden bei Nichtausführung der Reparatur ausschliesslich in Gutscheinform zurückerstattet.

Wegpauschalen Elektro-Grossgeräte (ELG) und Unterhaltungselektronik (UE) Typ A  
ELG (1 Fachperson, Abholung + Fahrzeit + Administration
+ Lieferung)
CHF 94.-
ELG (2 Fachpersonen, Abholung + Fahrzeit + Administration
+ Lieferung)
CHF 188.-
TV bis 44“ (1 Fachpersonen, Abholung + Fahrzeit + Administration
+ Lieferung)
CHF 183.-
TV ab 45“ (2 Fachpersonen, Abholung + Fahrzeit + Administration
+ Lieferung)
CHF 224.-

 

Pauschalen Elektro-Kleingeräte und Unterhaltungselektronik Typ B + C  
Wegpauschale (1 Fachperson, Abholung + Fahrzeit + Administration
+ Lieferung)
CHF 94.-

 

Verrechnungssätze für Reparaturdienstleistungen  
Kostenvoranschlag Elektro-Kleingeräte (KG)
und Unterhaltungselektronik (UE)
CHF 99.-
Kostenvoranschlag Elektro-Grossgeräte (ELG) CHF 189.-
Kostenvoranschlag Blitzschäden CHF 179.-
Reparaturansatz pro Std. Elektro-Kleingeräte CHF 149.-
Reparaturansatz pro Std. Unterhaltungselektronik CHF 159.-
Reparaturansatz pro Std. Elektro-Grossgeräte CHF 189.-
Bearbeitungsgebühr (KG und UE) CHF 19.-
Kleinmaterialpauschale (KG und UE) CHF 19.-
Obligatorische Sicherheitsprüfung nach VDE Norm 701/702 CHF 20.-


Sofern nichts anderes vereinbart wurde, enthalten Kostenvoranschläge keine Festpreise. Gerätereparaturen und Kostenvoranschläge, mit denen Fust externe Servicepartner oder Generalvertretungen beauftragt, werden mit den jeweiligen Verrechnungssätze an den Kunden weiterverrechnet. Bei unwesentlichen Überschreitungen von bis zu 10% des veranschlagten Betrags werden Reparaturarbeiten ohne Rückfrage beim Kunden ausgeführt. Ohne Gegenbericht oder bei Nichtabholung des Reparaturguts durch den Kunden (nach letztmaliger schriftlicher Aufforderung) wird das defekte Gerät nach 30 Tagen entsorgt, wodurch der Auftrag erlischt und kein Anrecht auf Ersatz besteht.

 

Allfällige Terminangaben sind Richtwerte. Kann Fust die Reparatur aus Gründen, die bei Dritten liegen, nicht termingerecht ausführen, steht dem Kunden kein Recht zu, den Auftrag aufzulösen. Auf reparierte oder ersetzte Teile gewährt Fust eine Garantie- und Gewährleistungsfrist von max. zwölf Monaten.

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