
Nach Ablauf der Herstellergarantie Ihres Gerätes bietet Ihnen Fust die Möglichkeit, einer Garantieverlängerung um bis zu 10 Jahre. Diese Dienstleistung schützt Sie kostengünstig vor unvorhersehbaren Reparaturkosten.
Fust ist verpflichtet, während der Dauer der Garantieverlängerung Betriebsstörungen an Ihrem Gerät kostenlos zu beheben. Grossgeräte werden bei Ihnen im Heimservice repariert. Alle Kosten, Wegkosten, Ersatzteile, Arbeitszeit und Administration, werden durch Fust übernommen. Für Kleingeräte gibt es einen Filialservice, das heisst Sie bringen oder schicken das defekte Gerät in eine Filiale Ihrer Wahl. Wünschen Sie auch für Kleingeräte einen Heimservice, übernehmen Sie die anfallenden Wegkosten.
Für einige Gerätearten sind sogar Folgeschäden in der Garantieverlängerung eingeschlossen. Entstehen beispielsweise aufgrund eines Defektes Ihres Waschautomaten Schäden an Ihrer Wäsche, so übernimmt Fust die Kosten bis zu einer Höhe von 600 Franken.
Nach Ablauf der Herstellergarantie beträgt die Mindestvertragsdauer der Garantieverlängerung 2 Jahre und ist je nach Gerät auf maximal 6 bzw. 10 Jahre geschränkt.
Die Garantieverlängerung ist beidseitig 2 Monate vor Ablauf schriftlich kündbar. Anderenfalls verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundendienst gerne zur Verfügung.